Jahreshauptversammlung Hegering 1 am 22.03.2024
Jahreshauptversammlung vom Hegering I der Jägerschaft
Bei der turnusgemäss stattfindenden Jahreshauptversammlung des Hegeringes I der Jägerschaft Alfeld konnte Hegeringleiter Uwe Stave zahlreiche Mitglieder begrüssen. Besonders erfreut zeigte er sich darüber, dass die Mitgliederzahl auf über 150 angestiegen ist.
Er berichtete über die seitens der Jägerschaft durchgeführten Monitorings, wie der Wildtiererfassung, der Gänsezählung, sowie den Wolf- und Luchszählungen im gesamten Landesbereich und bat, gerade in der aktuellen politischen Konstellation, um eine hohe Beteiligungsrate, da gerade hier fundierte Daten, Zahlen und Fakten wichtiger denn je sind. Denn hiermit können die Jäger und natürlich auch die Jagdbehörden schlagkräftig argumentieren.
Des Weiteren informierte er über das teilweise neue Procedere von Abschussmeldungen, -listen,
Satzungsänderungen, Sonderregelungen wie z.B. der Kormoranverordnung und Schonzeitverkürzungen. Auch über die Forschung bzgl. der Tierschutzkonformität von Füchsen in Schliefenanlagen und der deutschlandweiten Studie über das Rotwild in der Inzuchtfalle wurden die Anwesenden informiert.
Ausserdem gab Stave Infos über die vom Bundesverkehrsministerium angewiesene Regelung für Bestansdsdrohnen. Diese wurde dahingehend geändert, dass jetzt auf über 90% mehr Agrarflächen Drohnen eingesetzt werden dürfen um Jungwild vor dem Mähtod zu schützen. Eine im Sinne des Tierschutzes dringend notwendige Entscheidung um in der bevorstehenden Saison Tierleid zu vermeiden, so Stave.
Ebenfalls wurden die aktuellen Änderungen vom Bundeswaldgesetz und dem Niedersächsischen Jagdgesetz bzgl. bleifreier Büchsenmunition, der Jäger- und Falknerprüfungsverordnung, dem Schiessübungsnachweis und dem Wildschadensverfahren vorgestellt.
Enttäuscht zeigte sich der Hegeringleiter darüber, dass seitens der Politik immer noch keine neuen Regelungen für die Fangjagd, der Brauchbarkeit von Jagdhunden und den Ausführungsbestimmungen für das Niedersächsische Jagdgesetz erlassen wurden.
Im nächsten Tagesordnungspunkt gab Kassenwart Florian Förster den Kassenbericht, dem einstimmig zugestimmt und somit der Vorstand entlastet wurde.
Bei dem nun folgenden Vortrag über die momentane Situation des Wolfes forderte Stave, dass der sogenannte „Gute Erhaltungszustand“ schnellstmöglich festzustellen sei und zwar anhand des effizienten und robusten Monitorings, das durch die Landesjägerschaft mittels eines eigens hierfür eingestellten Wildbiologen durchgeführt wird. Dieses soll natürlich nicht nur Bestandszahlen liefern, sondern auch dazu beitragen, dass eine konfliktärmere Koexistenz zwischen Mensch und Wolf entsteht.
Zu den Kosten führte er an, dass in 2023 6,93 Mio € für den Schutz von Weidetieren bundesweit ausgegeben wurden. Trotzdem sind ca. 1400 Weidetiere nachweislich vom Wolf gerissen, oder so stark verletzt, dass sie eingeschläfert werden mussten. Einer Bundestagsanfrage nach, wurden in den letzten 5 Jahren für 1339 Wölfe ca. 54 Mio € ausgegeben. Rechnerisch also 40.000 € pro Wolf.
All das ist nichts anderes als ein überhöhter Wolfsschutz auf Kosten der Landbevölkerung, denn die sind vorrangig davon betroffen und haben diesbezüglich nur eine geringe Lobby.
Die Überhöhung des Wolfsschutzes kennt bisher keine Grenzen. Für viele Menschen scheint sie eine Art Ersatzreligion geworden zu sein, so Stave weiter.
Viele Mitgliedsstaaten in der EU agieren wirklich verantwortungsbewusster und vorausschauender als deutsche Politiker. Dort hat man erkannt, dass man zum Schutze der Landbevölkerung, der Aufrechterhaltung der artgerechten Tierhaltung und auch im Sinne des Deichschutzes an den Küsten agieren muss.
Die hier angekündigten Regelungen sind ein Witz, frei nach dem Motto, hier reden Blinde über die Farbe. Es wird wirklich Zeit, dass wir beginnen, die Bevölkerung vor der hohen Wolfspopulation zu schützen und ihren „Guten Erhaltungszustand“ erklären.
Immerhin wurden im IV. Quartal 2023 50 Rudel, 4 Paare und 2 residente Einzelwölfe nachgewiesen. Im Bundesgebiet waren es 184 Rudel, 47 Paare und 22 Einzelwölfe. Bei solchen Bestandszahlen erschliesst sich mir nicht, wie man dann eine Klage damit begründet, der Einzelabschuss eines Schadwolfes wäre bestandsgefährdend.
Stave schloss seinen Vortrag mit den Worten: Wir Jäger sind anerkannte Naturschützer mit öffentlichem Auftrag und haben uns unter anderem die Biodiversität, also Artenvielfalt, auf die Fahnen geschrieben. Keiner will den Wolf, genauso wenig wie den Luchs, ausrotten. Aber Wildtierbestände müssen gehegt und gepflegt, also bewirtschaftet und laut Gesetz auch angepasst werden. Und genau das ist unsere Aufgabe und dafür sind wir ausgebildet.
Zum Abschluss der Versammlung wurden noch die Streckenergebnisse vorgetragen.
Im Bereich des Hegeringes I wurden erlegt:
11 Stück Damwild, 122 Stück Schwarzwild, 130 Stück Rehwild, 98 Füchse, 70 Waschbären, 15 Dachse und 3 Nutria.
Nachdem die Strecke durch die anwesenden Jagdhornbläser verblasen worden war, stellten sich die neuen Mitglieder der Versammlung vor und der Abend klang bei gemütlichen Fachgesprächen aus.