Information vom Landkreis

Der Landkreis Hildesheim hat in seiner Allgemeinverfügung in den Ausnahmetatbeständen unter anderem aufgenommen, dass Einzel- und Pirschjagd Aufsuchen von Fallwild nicht unter die Ausgangssperre fallen.

Kormoranejagd – auch einzeln Effektiv

Corona bedingt konnte die alljährliche Kormoranjagd des Hegerings 1 zusammen mit dem Angelsportverein Alfeld e. V. in diesem Jahr leider nicht stattfinden. Um aber dennoch einen Beitrag zum Erhalt der Fischbestände und Bemühungen zur Wiederansiedlung des Lachses (www.leine-lachs.de) in den Gewässern unsere Region zu leisten, nutzten einige der Leine angrenzende Reviere unseres Hegerings die günstigen Bedingungen der letzten Wochen, den Kormoranen auf der Einzeljagd nachzustellen. Alleine am 20. und 21. Februar kamen so zwischen Röllinghausen und Wettensen 37 Kormorane zur Strecke. Diese Zahl belegt eindeutig, dass ein unverhältnismäßig hoher, dem Biotop nicht angepasster, Bestand vorhanden ist. Dadurch ist z. B. der Bestand der heimischen Äschen um mehr als 70 Prozent zurückgegangen. Allein durch Aussetzaktionen ist deren Bestand nicht zu erhalten. Vielmehr muss hier der Kormoranbestand so reguliert werden, dass ein artenreicher und gesunder Bestand bei allen vorkommenden Arten erhalten bleibt. Da der Kormoran in unseren Breiten keine, oder nur sehr wenige, natürliche Feinde hat, kann dies nur durch fachgerechte Jagdausübung geschehen. Ein sich selbst überlassen würde den Fischbestand extrem stark dezimieren und einige Arten sogar in unseren Gewässern ausrotten.

Corona & Jagd

Sehr geehrte Damen und Herren, das niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat in seinen FAQ gestern Informationen zur Jagdausübung, Nutzung einer Zweitunterkunft, Jungjägerausbildung/ Jägerprüfung, Nutzung von Schießständen und Durchführung von Hundeführerlehrgängen vor dem Hintergrund der Corona- Pandemie herausgegeben. Die entsprechenden Informationen finden Sie hier: https://www.ml.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/coronavirus-faq-186571.html. Bitte beachten Sie, dass die Landkreise anders lautende oder darüber hinausgehende Regelungen erlassen haben können. Wir bitten Sie deshalb, sich diesbezüglich zu informieren.